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Seit diesem Schuljahr wird als Ergänzung zum Beratungsangebot durch Herrn Burkhard Martl schulpsychologische Einzelfallberatung angeboten.
Die Grundlage der Einzelfallberatung ist stets mit dem Schüler eine Lösung für das von ihm formulierte Problem zu finden. Hier stehe ich beratend zur Seite und vermittle häufig an Psychotherapeuten, Ärzte und/oder Erziehungsberatungs-stellen, um einige Beispiele zu nennen. Als Schulpsychologin stehe ich nach §203 StGB unter Schweigepflicht im Vergleich zur Verschwiegenheitspflicht, der wir als Lehrer unterliegen.
Ich werde in diesem Schuljahr immer am ersten Montag jeden Monats von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Haus sein. In dringenden Fällen oder für eine kollegiale Beratung können Sie mich gerne an der BS II Rosenheim erreichen.
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